2018-02-13T16:21:46+02:00

Die Kosten einer Zahnspange

Zahnmedizinische Behandlungen sind eine wichtige Maßnahme zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit und tragen – wenngleich sie manches Mal auch etwas schmerzhafter sein können – dazu bei, das Wohlbefinden des Patienten nachhaltig zu verbessern. Doch leider entstehen für zahnmedizinische Eingriffe nicht selten hohe Kosten, und gerade wenn es um eine Zahnregulierung geht, können eben diese schnell einmal mehrfach und über einen längeren Zeitraum anfallen. Da stellt sich schnell die Frage nach den exakten Kosten einer Zahnspange und wer diese eigentlich zu bezahlen hat.

Was kostet eine Zahnspange und wer muss für sie bezahlen?

Wer eine kieferorthopädische Behandlung nötig hat, der muss nicht nur eine Zahnspange tragen, sondern diese auch bezahlen. Viele Patienten glauben, dass die anfallenden Behandlungskosten zur Gänze von ihrer Krankenkasse getragen werden und somit die Behandlung ähnlich einer Wurzelbehandlung oder aber einer Zahnfüllung kostenfrei erfolgt. Doch dies ist leider ein Irrglaube. Denn kieferorthopädische Behandlungen in Form einer Zahnregulierung sind sogenannte spezielle Leistungen, deren Kosten und Aufwendungen nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur zum Teil von den gesetzlichen, wie auch privaten Krankenkasse getragen werden.

Die Kosten einer Zahnregulierung:

  • Sind Aufwendungen für sogenannte kieferorthopädische Sonderleistungen.
  • Werden nicht selten von den Ärzten im Voraus je Behandlungsjahr abgerechnet.
  • Werden in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Teil von den Krankenkassen getragen / übernommen.

Grundsätzlich gilt, dass die Kosten einer Zahnspange aufgrund der individuellen Behandlung nicht pauschal beziffert werden können und zudem nicht in Form einer einmaligen Leistung berechnet werden, sondern abhängig von der Behandlungsart und Dauer nach Behandlungsjahren berechnet werden. Neben den einmaligen Betrag, der zu Beginn der Behandlung anfällt, fallen somit also für jedes einzelne Jahr der Regulierung laufende Kosten an, die nicht selten jährlich berechnet werden und je nach Arztpraxis im Voraus für das anstehende Behandlungsjahr vom Patienten zu begleichen sind.

Wie setzen sich die Kosten einer Zahnspange zusammen?

Kostenpunkte einer Zahnspange

Die Kosten einer Zahnspange sind von zahlreichen Faktoren abhängig.
(c)Bigstockphoto.com/51449398/Niyazz

Da jede Art der Regulierung einen unterschiedlichen Behandlungsaufwand wie auch Behandlungsansatz erfordert, sind die Kosten der Zahnspange nur schwerlich pauschal zu benennen. Zahlreiche Faktoren beeinflussen die anfallenden Aufwendungen und nicht selten können Komplikationen und Nebenwirkungen der Behandlung dazu führen, dass sich die Kosten der Zahnregulierung weiter erhöhen.

Grundsätzlich setzen sich die Kosten einer Zahnspange aus unterschiedlichsten Behandlungsleistungen zusammen. Allen Zahnregulieren gleich sind die Beratungen und Untersuchen im Vorfeld, die in der Regel kostenfrei oder aber für den Patienten kostenfrei (Kostenübernahme der Krankenkasse) erfolgen. In diesen, für den Patienten in der Regel Kostenlosen, Leistungen sind zumeist die Diagnose und Analyse des Behandlungsbedarfs sowie die Erstellung eines Behandlungsplans samt Heilkostenübersicht enthalten. Sobald die Behandlung beginnt, beginnen auch die Kosten aufzulaufen. Üblicherweise sind folgende Leistungen und Kosten im Zuge einer Zahnregulierung nötig und somit Teil der Kosten einer Zahnspange:

  • IOTN Diagnostik
  • Kieferorthopädische Untersuchung / Behandlung
  • Kieferorthopädische Unterlagen (Fernröntgenanalyse, Modelle etc.)
  • Technikerkosten / Kosten für die Erstellung der Zahnspange
  • Kosten für Kontrolltermine und regelmäßige Behandlungen

Zudem können weitere Kosten anfallen, wenn weitere Behandlungen nötig sind, um die eigentliche Behandlung möglich zu machen oder aber der Patient besondere Wünsche äußert.

Durchschnittliche Kosten einer herausnehmbaren Zahnspange

Die Kosten einer sogenannten herausnehmbaren Zahnspange gelten mit einem durchschnittlichen Kostenaufwand von rund 1.200,00 Euro jährlich und einem jährlichen Selbstkostenbeitrag von ca. 150,00 bis 450,00 Euro je Behandlungsjahr (abhängig von der zuständigen Krankenversicherungsanstalt) als vergleichsweise günstig. Grund für die spürbare Ersparnis im Heilkostenplan sind die überschaubaren Behandlungsmaßnahmen, die nötig sind, um die Zahnregulierung mittels einer herausnehmbaren Zahnspange zu ermöglichen.

Jedoch können die Kosten erheblich steigen, wenn die Krankenkassen die Kostenübernahme verweigern oder aber nicht gedeckte Sonderleistungen vom Patienten gewünscht werden. Allem voran hinsichtlich der optischen Gestaltung der Zahnregulierung können so schnell einmal Mehrkosten im vierstelligen Eurobereich hinzukommen, die nicht selten in voller Gänze vom Patienten selbst getragen werden müssen.

Durchschnittliche Kosten einer festsitzenden Zahnspange

Zahnspange

Zwischen herausnehmbaren und festsitzenden Zahnspangen gibt es einen Kostenuntschied (c)Bigstockphoto.com/74203261/karelnoppe

Erheblich teurer ist die Zahnregulierung mittels festsitzender Zahnspange. Hierfür fallen zunächst einmal die Kosten für die sogenannten Brackets an. Diese können je nach Behandlungsbedarf und Ausgangsmaterial einen Kostenbetrag von ca. 2.500,00 bis 3.500,00 Euro veranschlagen. Zudem fallen weitere Kosten für sogenannte Clear Overlay Retainer sowie regelmäßige Behandlungen an. Alle Kostenfaktoren zusammengenommen ergeben sich so jährliche Behandlungskosten von durchschnittlich 2.500,00 bis 4.500,00 Euro und ein von den Krankenkassen abhängiger Selbstkostenbeitrag, der in der Regel individuell von den Krankenkassen festgelegt wird.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse – was zahlt die Kasse wann?

Die Kosten einer Zahnspange sind nicht selten derart hoch, dass diese ohne Zuzahlung der Krankenkassen kaum zu stemmen sind. Doch so schön es wäre, wenn die Krankenkasse immer und ohne zu Murren die Kosten übernehmen würde, sie tut es nicht. Jede Krankenkasse hat ihre ganz eigenen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Zuzahlung zu den Behandlungskosten einer Zahnregulierung möglich zu machen.

Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt:

  • Nur wenn diese vor Behandlungsbeginn beantragt und genehmigt wurde.
  • Nach Erfüllung der Voraussetzung für die Kostenübernahme (Kassenabhängig).
  • Bis zu einem maximalen Wert von 80% der Behandlungskosten.

Eine Kostenübernahme von bis zu 80% der anfallenden Behandlungskosten ist somit nur dann möglich, wenn die kassenabhängigen Voraussetzungen erfüllt wurden und die Beantragung der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn erfolgte und durch die Krankenkasse genehmigt wurde. Es gilt also zunächst einmal, den Behandlungsplan sowie den Heilkostenplan erstellen zu lassen und dann damit die Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu beantragen. Nur so können die hohen Kosten einer Zahnspange durch Zuzahlung der Krankenkasse reduziert werden.

Grundsätzlich gilt also, erst die Kostenübernahme beantragen und dann die Behandlung vornehmen lassen. Übrigens. Manche Krankenkassen bieten unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Übernahme der Kosten an. Hierbei muss der Patient zunächst rund 20% der Kosten selbst tragen, kann diese jedoch nach Abschluss der Behandlung in Form einer Rückvergütung wieder zurückerhalten. Ob eine Krankenkasse diese Form der Kostenübernahme bietet und wenn ja unter welchen Voraussetzungen sollte also in jedem Fall geklärt werden, um so gegebenenfalls einige Hundert Euro Behandlungskosten sparen zu können.

„Gratis-Zahnspange“ – eine kostenlose Zahnspange für Kinder und Jugendliche

Gratis-Zahnspange für Kinder

Die Gratis Zahnspange ist seit dem 1. Juli 2015 verfügbar und ermöglicht eine kostenfreie Zahnregulierung für Kinder unter 18 Jahren.
(c)Bigstockphoto.com/111395354/robertprzybysz

Seit 2015 gibt es zudem eine Möglichkeit für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine Zahnregulierung vollkommen kostenfrei für die Eltern in Anspruch zu nehmen. Mit dem Programm „Gratis-Zahnspange“ wurde beginnend mit dem 1. Juli 2015 eine Möglichkeit geschaffen, Kindern und Jugendlichen im Falle einer medizinisch notwendigen Zahnregulierung eben diese Behandlung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Jedoch ist das Programm straffen Regulierungen unterworfen und soll vordergründig sozialschwachen Familien eine nötige zahnmedizinsieche Behandlung der Kinder zugänglich machen.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der „Gratis-Zahnspange“ ist zum einen das Alter des Kindes. Dieses darf nicht über 18 Jahre liegen. Darüber hinaus muss die medizinische Notwendigkeit einer Zahnregulierung mittels internationalen Index (IOTN – Index of Orthodontic Treatment Needs) nachgewiesen sein und somit der Schweregrad der Fehlstellung an Zähnen und / oder Gebiss ermittelt worden sein. Des Weiteren muss die Behandlung vollständig und umfassend bei einem mit der Krankenkasse in vertraglicher Verbindung stehenden Kieferorthopäden erfolgen.

Für die Gratis-Zahnspange gilt:

  • Sie ist nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren möglich.
  • Es muss eine medizinische Notwendigkeit zur Zahnregulierung vorliegen.
  • Der Schweregrad der Fehlstellung muss mittels IOTN festgestellt worden sein.
  • Die Behandlung muss durch einen Vertrags-Kieferorthopäden erfolgen.

Ob ein Kind einen Anspruch auf die kostenlose Zahnspange der gesetzlichen Krankenkassen hat oder nicht ,kann einerseits bei der zuständigen Krankenkasse erfragt werden, andererseits aber auch in den Selbsttests ermittelt werden, die von den Krankenkassen im Zuge der Einführung dieses Programms veröffentlicht wurden. Grundsätzlich gilt, das auch die Gratis Zahnspange vorab von der Krankenkasse bewilligt werden muss, um diesen Leistungstarif nutzen zu können. Bestehende Behandlungen können jedoch im Einzelfall rückwirkend genehmigt werden, weswegen die Krankenkassen ihren Versicherungsnehmern anraten, in einem solchen Falle mit der regionalen Geschäftsstelle in Kontakt zu treten und die Möglichkeit eines Leistungswechsels während der laufenden Behandlung überprüfen zu lassen.

Nähere Informationen und ausführliche Erklärungen zum Modell „Gratis-Zahnspange“ und der allgemeinen Kostenübernahme durch die Krankenkasse im Falle einer Zahnregulierung können im Übrigen jederzeit bei der zuständigen Krankenkasse erfragt werden.

Weiterführende Informationen

https://www.ooegkk.at/portal27/ooegkkportal/content/contentWindow?contentid=10007.755929&action=2&amp
http://www.heute.at/science/gesundheit/Gratis-Zahnspange-kostete-bisher-28-Mio-Euro;art23696,1297742

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